Wir weisen darauf hin, dass wir unter Beachtung von § 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG (Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit - Jugendschutzgesetz) keine alkoholischen Getränke an Kinder und Jugendliche verkaufen oder in Erfüllung eines Kaufvertrages abgeben.
Besuchen Sie unsere Läden in Drensteinfurt-Walstedde, Dülmen und Lünen. Hier bieten wir Ihnen viele unserer Brände und Liköre aus unserer hauseigenen Brennerei.
Abgerundet wird unser Angebot durch stilvolle Präsente und lokalen Spezialitäten.